FFP2 Maskenpflicht in Berlin ab 31.03.2021

Der Berliner Senat führt eine FFP2-Maskenpflicht ein ab dem 31.03.2021. Die bereits getroffenen Lockerungen werden hierbei nicht zurückgenommen. Stattdessen werden diese durch die FFP2-Maskenpflicht und vermehrte Schnelltests bestärkt.
Nach dem Motto "Test & Meet" ist der Einlass mit einem tagesaktuellen negativen Corona-Testergebnis in verschiedene öffentliche Einrichtungen möglich. Dies gilt für den Einzelhandel, wie zum Beispiel Kaufhäuser und Einkaufszentren. Es wird empfohlen, Kunden eine Testmöglichkeit vor Ort unter Aufsicht anzubieten, um den Einkauf zu ermöglichen. Ausgenommen davon sind Supermärkte, Apotheken und Drogerien. Ein negatives Testergebnis muss ebenso bei kulturellen Einrichtungen, dem Friseurbesuch und anderen kosmetischen Einrichtungen vorgezeigt werden.
Für den Arbeitsalltag wurden ebenso Änderungen beschlossen. Arbeitgeber werden dazu verpflichtet darauf zu achten, dass maximal 50 Prozent der Bildschirmplätze belegt sind. Außerdem besteht eine Testpflicht mindestens zweimal pro Woche. Dabei kann es sich um Selbsttests unter Aufsicht oder Profischnelltests handeln, welche von medizinisch oder pharmazeutisch geschultem Personal durchgeführt werden. Arbeitnehmer können nach Wunsch eine Bescheinigung über das tagesaktuelle Ergebnis anfordern.
Geraten wird auch, sich vor privaten Treffen zu testen. Wenn bei Veranstaltungen in Innenräumen mehr als fünf Personen zusammenkommen, darf das ebenfalls nur unter Nachweis eines negativen Corona-Tests passieren. "Religionsausübung sowie Demonstrationen bleiben davon unberührt", teilte der Senat weiter mit.
Quelle: Coronavirus in Berlin